Testpflicht entfällt im Restaurant ab 12.12.2021
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Regeln, die für Ihren Besuch in unserem Restaurant & BauernCAFE gelten.
2G-Regel durch Redzuzierung der Kapazität auf 70 Prozent
Ab Sonntag, den 12.12.2021 reduzieren wir unsere Sitzplatz-Kapazität in der Gastronomie auf maximal 70 Prozent und dürfen damit auf die Testpflicht verzichten.
Es gilt demnach die 2G-Regel für Ihren Besuch im Restaurant.
2G-Regel im Restaurant
Jeder Gast der bei uns Platz nehmen möchte muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Die 2G-Nachweispflicht entfällt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
Personen die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht impfen lassen dürfen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, müssen aber einen negativen Coronatest nachweisen.
Bitte denken Sie an Ihren Nachweis!
Wussten Sie, dass Sie z. B. in der „Corona-Warnapp“ und bei „CovPass“ zusätzlich zu Ihrem eigenen Impfzertifikat, die Nachweise Ihrer Angehörigen speichern können? Dies kann Ihnen helfen, wenn Sie Ihr Smartphone vergessen haben oder der Akku leer ist.
Speicherung von Kontaktdaten
Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste zu dokumentieren. Dies ist digital per Luca-App möglich und gewünscht. In Ausnahmefällen nutzen wir ein Kontaktformular auf Papier. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von drei Wochen, werden die Daten unverzüglich gelöscht und zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt.
Mund-Nasen-Bedeckung: nur FFP2-Masken
In der Gastronomie ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen Innenbereichen verpflichtend (gilt auch für Jugendliche ab 14 Jahren)
Bitte tragen Sie Ihre FFP2-Maske immer, wenn Sie nicht am Tisch sitzen. Dies gilt auch auf dem Weg zur Toilette und beim Betreten und Verlassen der Terrasse und Innenräume.
2G-Plus-Regel bei den Weihnachtsbuffets
Da bereits mehr als 70 Prozent unserer Tische für das Frühstücksbuffet und das Weihnachtsbuffet an den Weihnachtsfeiertagen reserviert sind, können wir an diesen beiden Tagen nicht auf die Testpflicht verzichten.
Für diese Buffets wird also die 2G-Plus-Rgel gelten.
Geimpft oder genesen UND getestet
Jeder Gast der an den Weihnachsbuffet teilnehmen möchte, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen negativen aktuellen Coronatest vorweisen.
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für alle Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) nach einer vollständigen Impfserie erhalten haben.
Auch „Genesene“ sind ab dem 29. Tag nach positvem PCR-Test von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie vor der Infektion eine vollständig abgeschlossene Impfserie erhalten haben.
Bitte denken Sie an Ihre Nachweise! Geboosterte müssen alle Einzelimpfungen nachweisen, um sich von der Testpflicht zu befreien.
Wussten Sie, dass Sie z. B. in der „Corona-Warnapp“ und bei „CovPass“ zusätzlich zu Ihrem eigenen Impfzertifikat, auch die Nachweise Ihrer Angehörigen speichern können? Dies kann Ihnen helfen, wenn Sie Ihr Smartphone vergessen haben oder der Akku leer ist.
PoC-Antigen-Test (Schnelltest) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Testpflicht.
Der Landkreis Cloppenburg informiert auf der Seite corona.lkclp.de über Testmöglichkeiten in Apotheken und Testzentren in unserer Umgebung. In Garrel, Cloppenburg und Friesoythe gibt es zahlreiche Testmöglichkeiten mit und ohne Termin.
Wir planen für die Weihnachtsfeiertage eine Teststation vor Ort anzubieten und werden an dieser Stelle informieren, sobald die Details feststehen.
Kurzfristige Änderungen
Wir alle wissen inzwischen, dass sich die Lage kurzfristig ändern kann. So kann es vorkommen, dass wir Reservierungen kurzfristig ändern oder stornieren müssen. In diesem Fall werden wir Sie kontaktieren.
Bitte melden Sie sich unbedingt bei uns, wenn Sie eine Tischreservierung nicht wahrnehmen können oder sich die Anzahl der Personen ändert. Vielen Dank!
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