2G-Plus-Regel in der Gastronomie ab 1. Dezember 2021
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Regeln für den Landkreis Cloppenburg, die für Ihren Besuch in unserem Restaurant & BauernCAFE gelten.
Warnstufe 2 im Landkreis Cloppenburg
Ab Mittwoch, den 1. Dezember 2021 gilt die Warnstufe 2 gemäß der Niedersächsischen Verordnung im Landkreis Cloppenburg.
2G-Plus-Regel im Innenbereich
Jeder Gast der im Innenbereich Platz nehmen möchte muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen negativen aktuellen Coronatest vorweisen.
Update vom 03.12.2021: Ab Samstag, den 04.12.2021 entfällt die zusätzliche Testpflicht für alle Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) nach einer vollständigen Impfserie erhalten haben!
Bitte denken Sie an Ihre Nachweise! Geboosterte müssen alle Einzelimpfungen nachweisen, um sich von der Testpflicht zu befreien.
Wussten Sie, dass Sie z. B. in der „Corona-Warnapp“ und bei „CovPass“ zusätzlich zu Ihrem eigenen Impfzertifikat, auch die Nachweise Ihrer Angehörigen speichern können? Dies kann Ihnen helfen, wenn Sie Ihr Smartphone vergessen haben oder der Akku leer ist.
PoC-Antigen-Test (Schnelltest) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Für Kinder bis einschließlich 6 Jahren entfällt die Testpflicht. Schulpflichtige Kinder gelten aufgrund der regelmäßigen Tests an Schulen als getestet.
Der Landkreis Cloppenburg informiert auf der Seite corona.lkclp.de über Testmöglichkeiten in Apotheken und Testzentren in unserer Umgebung. In Garrel, Cloppenburg und Friesoythe gibt es zahlreiche Testmöglichkeiten mit und ohne Termin.
Wir haben vor Ort zu wenige Tests, um diese großzügig zur Verfügung stellen zu können, aber wir haben meist genügend Zeit die Durchführung Ihres eigenen Schnelltests zu beaufsichtigen. Sollten Sie also noch Schnelltests zu Hause haben, bringen Sie diese und mindestens 15 Minuten Wartezeit gerne mit! Die ordnungsgemäße Durchführung des Selbsttest muss allerdings von uns beaufsichtigt werden. Ein Test „Zuhause am Küchentisch“ reicht nicht aus.
Mund-Nasen-Bedeckung: nur FFP2-Masken
In Warnstufe 2 ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen Innenbereichen verpflichtend (gilt auch für Jugendliche ab 14 Jahren)
Bitte tragen Sie Ihre FFP2-Maske immer, wenn Sie nicht am Tisch sitzen. Dies gilt auch auf dem Weg zur Toilette und beim Betreten und Verlassen der Terrasse und Innenräume.
2G-Regel im Außenbereich
In der Warnstufe 2 gilt die 2G-Regel für den Außenbereich.
Jeder Gast der im Außenbereich Platz nehmen möchte muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Bitte denken Sie an Ihren Nachweis!
Speicherung von Kontaktdaten
Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste zu dokumentieren. Dies ist digital per Luca-App möglich und gewünscht. In Ausnahmefällen nutzen wir ein Kontaktformular auf Papier. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von drei Wochen, werden die Daten unverzüglich gelöscht und zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt.
Kurzfristige Änderungen
Wir alle wissen inzwischen, dass sich die Lage kurzfristig ändern kann. So kann es vorkommen, dass wir Reservierungen kurzfristig ändern oder stornieren müssen. In diesem Fall werden wir Sie kontaktieren.
Bitte melden Sie sich unbedingt bei uns, wenn Sie eine Tischreservierung nicht wahrnehmen können oder sich die Anzahl der Personen ändert. Vielen Dank!
Aktuelle Infos auf niedersachsen.de
Auf der Website www.niedersachsen.de finden Sie aktuelle Infos zu den Warnstufen und Regeln gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
erstellt am: 29.11.2021 | von: Neele Döpke | Kategorie(n): Aktuelles, Gastronomie
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