2G-Regel in der Gastronomie (24.-30. November 2021)
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Regeln für den Landkreis Cloppenburg, die für Ihren Besuch in unserem Restaurant & BauernCAFE gelten.
Warnstufe 1
Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gilt die Warnstufe 1 gemäß der Niedersächsischen Verordnung in ganz Niedersachsen und somit auch für den Landkreis Cloppenburg.
2G-Regel im Innenbereich
Jeder Gast der im Innenbereich Platz nehmen möchte muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist. Die 2G-Nachweispflicht entfällt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
Personen die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht impfen lassen dürfen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, müssen aber einen negativen Coronatest nachweisen.
Bitte denken Sie an Ihren Nachweis!
Wussten Sie, dass Sie z. B. in der „Corona-Warnapp“ und bei „CovPass“ zusätzlich zu Ihrem eigenen Impfzertifikat, die Nachweise Ihrer Angehörigen speichern können? Dies kann Ihnen helfen, wenn Sie Ihr Smartphone vergessen haben oder der Akku leer ist.
3G-Regel im Außenbereich
In der Warnstufe 1 gilt die 3G-Regel für den Außenbereich. Es gelten die gleichen Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und Personen mit medizinischen Kontraindikationen wie im Innenbereich.
Jeder Gast der im Außenbereich Platz nehmen möchte muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. PoC-Antigen-Test (Schnelltest) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Die Testpflicht entfällt, wenn Sie einen vollständigen Impfschutz oder Genesenennachweis vorlegen können.
Wir haben vor Ort keine Möglichkeit einen Schnelltest durchzuführen und stellen diese nicht zur Verfügung.
Speicherung von Kontaktdaten
Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste zu dokumentieren. Dies ist digital per Luca-App möglich und gewünscht. In Ausnahmefällen nutzen wir ein Kontaktformular auf Papier. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von drei Wochen, werden die Daten unverzüglich gelöscht und zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt.
Mund-Nasen-Bedeckung
Bitte tragen Sie Ihre OP- oder FFP2-Maske immer, wenn Sie nicht am Tisch sitzen. Dies gilt auch auf dem Weg zur Toilette und beim Betreten und Verlassen der Terrasse und Innenräume.
Kurzfristige Änderungen
Wir alle wissen inzwischen, dass sich die Lage kurzfristig ändern kann. So kann es vorkommen, dass wir Reservierungen kurzfristig ändern oder stornieren müssen. In diesem Fall werden wir Sie kontaktieren.
Aufgrund der aktuell steigenden Hospitalisierungsrate ist ein kurzfristiger Wechsel in „Warnstufe 2“ sehr wahrscheinlich.
Bitte melden Sie sich unbedingt bei uns, wenn Sie eine Tischreservierung nicht wahrnehmen können oder sich die Anzahl der Personen ändert. Vielen Dank!
erstellt am: 23.11.2021 | von: Neele Döpke | Kategorie(n): Aktuelles, Gastronomie
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